Gabriele Lenz spendete Kanzelstifterbrief Nr. 177 am 31.05.2023

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Gabriele Lenz aus Rathenow feierte am 31.05.2023 ihren 75. Geburtstag. Aus diesem Anlass spendete sie den Kanzelstifterbrief Nr. 177 für die Nachschnitzung der Barocken Kanzel. Nach einer Kostenschätzung der Tischlerei Spatzier in Wiesenburg (Mark) vom 14.09.2018 belaufen sich die Kosten auf 1.090.613,24 €. Die Kanzel besaß als Besonderheit zwei Kanzelkörbe. Der Meister Johann Vorberg konnte 1709 noch nicht ahnen, dass die Sankt-Marien-Andreas-Gemeinde 2021 zwei Partnergmeinden haben würde. Die erste Partnerschaft besteht seit 1990 mit der Protestantse Gemeente Leek-Oldebert in den Niederlanden und die zweite Partnerschaft besteht seit 2017 mit der Kirchengemeinde in Elimäki (Finnland). Da macht es sich gut, wenn die Predigt durch einen neben dem Pfarrer stehenden Übersetzer gleich ins Deutsche übertragen werden kann. Pfarrer Andreas Buchholz hat sich am 10.09.2017 bei seiner Predigt mit der Übersetzerin Ulla Villa auf der kleinen Kanzel in der Kirche in Elimäki sehr beengt gefühlt, was nicht ganz unproblematisch war. Die Hauptkanzel zeigte Mose mit den 10 Geboten als Fundament des jüdisch-christlichen Glaubens und den zweiten Kanzelkorb wurde von einer bekränzte Säule getragen. Um die Körbe und am Aufgang waren die 12 Apostel dargestellt und auf dem Baldachin stand der segnende Christus Es ist noch ein weiter Weg bis dahin und wie immer gibt es Widerstände auf dem Weg, aber manchmal ist auch der Weg das Ziel. 2002 hatte der Förderkreis zum Wiederaufbau der Sankt-Marien-Andreas-Kirche in Rathenow e. V. und die Sankt-Marien-Andreas-Gemeinde eine Vereinbarung abgeschlossen, in der stand, dass die Kirche so wiederaufgebaut werden sollte, wie sie vor der Zerstörung war. Dort wurde auch der Wiederaufbau der barocken Kanzel festgeschrieben. Wer für die Nachschnitzung der Barocken Kanzel einen Kanzelstifterbrief erwerben möchte, wird gebeten 50,00 € auf das Konto des Förderkreises IBAN DE07160919940001070100 bei der Volksbank Rathenow mit dem Kennwort: Kanzel zu überweisen. Die Kontoauszüge werden von den Finanzämtern in Deutschland als Spenden anerkannt, wenn die Beträge 300,00 € nicht überschreiten. Der Förderkreis bedankt sich bei der Jubilarin und wünscht ihr gute Gesundheit.

 

 

 

 

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Copyright: Dr. Heinz-Walter Knackmuß, 31.05.2023