Diskussion über Religionsfreiheit

2
Volker Kauder und Andrea Voßhoff
im Rittersaal in Brandenburg an der Havel am 14.05.2013

Die Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff ist Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und hatte den Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Volker Kauder, am 14.05.2013 in den Rittersaal der Fachhochschule Brandenburg an der Havel zu einer Diskussion unter dem Titel „Religionsfreiheit verteidigen“ eingeladen. Die Zuhörer des voll besetzten Raums erlebten eine fundierte Darstellung der Probleme der Religionsfreiheit in der Welt. Volker Kauder spannte dabei einen weiten Bogen, der von Deutschland über die UNO nach Saudi-Arabien, Ägypten, Iran, China und zur Türkei reichte. Das Recht seine Religion in jedem Land zu praktizieren ist für Volker Kauder ein Menschenrecht. In der UNO-Menschenrechts-Charter ist das ein verbrieftes Recht. Saudi Arabien hat diese Konvention nicht unterschrieben und verbietet alle Religionen, die sich nicht zum Islam bekennen. Volker Kauder vertrat die Auffassung, dass der Islam einen anderen Gott habe, der so entrückt ist, dass alles gegen ihn als Lästerung aufgefasst wird. Christen können mit Gott rechten. Für ihn ist das Schlüsselwort des Christentums: „Niemand kommt zum Vater, denn durch mich“ (Johannes 14,6). Wir Christen kommen durch Jesus Christus zum Vater, zu Gott. So wie Moslime bei uns Moscheen bauen dürfen, verlangt er auch in islamischen Staaten, dass Christen Kirchen bauen dürfen und ihre Priester ausbilden können. Die Religionsfreiheit in der Türkei muss vor dem Anschluss an die Europäische Union geklärt werden und nicht hinterher. In der Türkei ist die Priesterausbildung verboten. Es darf aber niemand das Priesteramt ausüben, der nicht die türkische Staatsbürgerschaft hat. Europa ist für ihn mehr als nur der Euro. Europa verkörpert für Volker Kauder einen Wertekanon der jüdisch-christlichen Tradition. Ganz pragmatisch empfiehlt er nach Beantwortung vieler Fragen. Christen sollen Schulen und Krankenhäuser in den Ländern unterhalten dürfen. Das können sie und das wird auch von anderen Religionen geschätzt. Aber dennoch ist der Kampf für Religionsfreiheit der Menschen eine Lebensaufgabe für ihn und für nachfolgende Generationen.